Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Netherlands Car Trading mit Sitz in (3543 AA) Utrecht, Meijewetering 19, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Utrecht unter der Nummer 30004070
Artikel 1 – Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachstehend bezeichnet als: die 'Geschäftsbedingungen') sind Bestandteil jedes zwischen der Netherlands Car Trading (nachstehend bezeichnet als: 'Emil Frey Car Trading Netherlands') einerseits und einem Dritten (nachstehend bezeichnet als: 'Käufer') andererseits geschlossenen Vertrags und aller durch Emil Frey Car Trading Netherlands gemachten Angebote in Bezug auf die Lieferung von Neu- und Gebrauchtwagen. Emil Frey Car Trading Netherlands und der Käufer werden nachstehend gemeinsam als die Parteien bezeichnet.
1.2. Die Beteiligung von Emil Frey Car Trading Netherlands an der Lieferung von Neu- und Gebrauchtwagen erfolgt in zwei Formen. Emil Frey Car Trading Netherlands kann als Vermittlerin auftreten und im Namen des Käufers beim Lieferanten eine Bestellung aufgeben. In diesem Fall wird Emil Frey Car Trading Netherlands selbst nicht Vertragspartei des Kaufvertrags. Darüber hinaus kann Emil Frey Car Trading Netherlands als Verkäuferin auftreten. In diesem Fall erhält Emil Frey Car Trading Netherlands das Bestellte vom Lieferanten und Emil Frey Car Trading Netherlands wird den Neu- oder Gebrauchtwagen an den Käufer weiterverkaufen. Grundsätzlich wird Emil Frey Car Trading Netherlands bei jedem Vertrag, den sie mit einem Käufer schließt, deutlich angeben, ob es sich um einen Vermittlervertrag (von Emil Frey Car Trading Netherlands auch als "Auftrag" bezeichnet) oder um einen Kaufvertrag handelt. Ist nicht angegeben, um welchen Vertrag es sich handelt, muss der Käufer davon ausgehen, dass ein Vermittlervertrag vorliegt.
1.3. Auf Wunsch muss der Käufer einen separaten Vermittlervertrag unterzeichnen (von Emil Frey Car Trading Netherlands auch als "Mandat" oder "Vollmacht" bezeichnet). Für den Fall, dass Emil Frey Car Trading Netherlands als Vermittlerin auftritt, sowie für den Fall, dass Emil Frey Car Trading Netherlands als Verkäuferin auftritt, kann der Käufer aufgefordert werden, zu erklären, dass er das Auto für die eigene Nutzung kauft, ohne die Absicht, es im Neuzustand weiterzuverkaufen.
1.4. Auch für den Fall, dass sich der Käufer über einen Vermittler an Emil Frey Car Trading Netherlands wendet, betrachtet Emil Frey Car Trading Netherlands den Käufer als Auftraggeber. Der Käufer muss Emil Frey Car Trading Netherlands eine beglaubigte Kopie der Registrierung des betreffenden Vermittlers bei der Handelskammer vorlegen. Der Käufer muss Emil Frey Car Trading Netherlands unverzüglich über alle Änderungen der Aktivität, der Adresse und/oder anderer relevanter Daten des Vermittlers informieren.
1.5. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Die Abweichungen gelten nur für das Angebot oder den Vertrag, mit denen sie vorgenommen wurden.
1.6. Die Neuwagen, die bei oder über Emil Frey Car Trading Netherlands gekauft werden können, werden für den niederländischen Markt hergestellt, sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, dass dies nicht der Fall ist. Bei Fahrzeugen, die für andere Märkte hergestellt werden, kann sich der Käufer nicht auf eventuelle Abweichungen berufen.
1.7. Die vollständige oder teilweise Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung der Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen. Emil Frey Car Trading Netherlands und der Käufer werden sich dann beraten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder ungültigen Bestimmungen ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich berücksichtigt werden.
Artikel 2 – Angebote und Zustandekommen der Verträge
2.1. Jedes Angebot von Emil Frey Car Trading Netherlands ist freibleibend, außer wenn ausdrücklich und schriftlich festgelegt wurde, dass es unwiderruflich ist, und es verfällt von Rechts wegen nach Ablauf von dreißig (30) Kalendertagen, gerechnet ab dem Datum des Angebots, außer wenn ausdrücklich und schriftlich etwas anderes festgelegt wurde. Angebote von Emil Frey Car Trading Netherlands können nur schriftlich angenommen werden.
2.2. Verträge (sowohl Vermittler- als auch Kaufverträge) zwischen den Parteien kommen erst dadurch zustande, dass der Käufer das Angebot von Emil Frey Car Trading Netherlands oder das Bestellformular von Emil Frey Car Trading Netherlands zur Genehmigung unterzeichnet hat, zusammen mit der Kopie eines gültigen Ausweises (Pass oder Führerschein), per E-Mail, Post oder Telefax an Emil Frey Car Trading Netherlands zurückgesandt hat und Emil Frey Car Trading Netherlands dem Käufer eine Auftragsbestätigung zugesandt hat, nachdem die Bestellung durch Emil Frey Car Trading Netherlands an den Lieferanten erteilt wurde und Emil Frey Car Trading Netherlands vom Lieferanten eine Bestätigung erhalten hat. Die Auftragsbestätigung enthält das Aktenzeichen und eine ungefähre Lieferzeit.
2.3. Emil Frey Car Trading Netherlands bestellt den Neu- oder Gebrauchtwagen beim Lieferanten erst, nachdem die von Emil Frey Car Trading Netherlands genannte Anzahlung (mindestens 10% des Betrags der Bestellung) bei Emil Frey Car Trading Netherlands eingegangen ist.
2.4. Änderungen an oder Ergänzungen zu einem bereits zustande gekommenen Vertrag sowie Nebenabsprachen sind nur verbindlich, wenn der Lieferant mit diesen Änderungen einverstanden ist und Emil Frey Car Trading Netherlands diese Änderungen dem Käufer schriftlich bestätigt hat.
2.5. Der Lieferant kann nach Zustandekommen des Vertrags Preise, Ausrüstungsniveaus oder Lieferzeiten ändern. Die Preisänderungen werden in vollem Umfang an den Käufer weitergegeben. Emil Frey Car Trading Netherlands haftet nicht für Änderungen in Ausrüstungsniveau oder Lieferzeit.
Artikel 3 – Preise
3.1. Alle durch Emil Frey Car Trading Netherlands in ihren Angeboten genannten Preise sind unverbindlich, außer wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
3.2. Die Zahlung der auf das Auto erhobenen lokalen Steuern unterliegen der Verantwortlichkeit des Käufers. Eine vom Lieferanten ausgestellte Konformitätsbescheinigung bietet im Prinzip Gewähr dafür, dass das Auto auch in anderen Ländern für den Verkehr zugelassen wird.
3.3. Alle Preise verstehen sich ohne Umsatzsteuer (MwSt).
Artikel 4 – Lieferung und Lieferzeit
4.1. Wenn Emil Frey Car Trading Netherlands eine Zeichnung, ein Foto, ein Modell, einen Entwurf, eine Berechnung oder andere Daten vorlegt oder bereitstellt, geschieht dies nur annäherungsweise. Die letztendlich zu liefernden Sachen können von den gezeigten Sachen abweichen.
4.2. Emil Frey Car Trading Netherlands besorgt den Transport des Autos vom Lieferanten zu dem vom Käufer gewünschten Lieferort. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung auf der Basis ex Works (Incoterms 2010) und nach vollständiger Bezahlung von einem der Lieferorte aus: dem Betriebsgelände von Emil Frey Car Trading Netherlands in Utrecht, von einem der Betriebsgelände von Firmen von Emil Frey Nederland, vom Gelände des Autodistributiecentrum Gefco Benelux in Oosterhout oder von dem Gelände der Fleetpoint B.V. in Schijndel aus. Als Lieferzeitpunkt gilt der Moment, in dem das Auto den gewählten Lieferort verlässt. Das Auto geht ab Lieferung auf Gefahr des Käufers, auch wenn der Eigentumsübergang noch nicht erfolgt ist.
4.3. Der Käufer unterzeichnet eine Versandanmeldung, wenn das Auto auf der Straße ins Ausland transportiert wird. Wird das Auto durch ein Transportunternehmen befördert, übergibt der Käufer innerhalb 7 Werktagen nach Abfahrt des Autos bei Emil Frey Car Trading Netherlands den unterzeichneten CMR-Frachtbrief zum Nachweis des Eintreffens in einem Mitgliedsstaat außerhalb der Niederlande an Emil Frey Car Trading Netherlands. Emil Frey Car Trading Netherlands verlangt als Sicherheit für die Erfüllung obiger Verpflichtungen 21% des Kaufpreises als Kaution. Diese Kaution hat der Käufer zum Zeitpunkt der Bezahlung des Autos zu stellen. Die Kaution wird auf ein vom Käufer anzugebendes Bankkonto zurückgezahlt. Wenn die Dokumente nicht innerhalb der genannten 7 Werktage nach Abfahrt des Autos bei Emil Frey Car Trading Netherlands eingegangen sind, erlischt die Kaution an Emil Frey Car Trading Netherlands. Wenn der Käufer wünscht, dass Emil Frey Car Trading Netherlands diesen Transport regelt, geschieht dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.4. Der Käufer ist verpflichtet, das Auto innerhalb 14 Kalendertagen nach Mitteilung von Emil Frey Car Trading Netherlands, dass das Auto dem Käufer zur Verfügung steht, abzunehmen. Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder mit der Bereitstellung von für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen nachlässig ist, werden die Waren auf Gefahr des Käufers eingelagert. Der Käufer muss in diesem Fall die Lagerkosten zahlen, unbeschadet des Rechts von Emil Frey Car Trading Netherlands, nachträglich die Erfüllung und/oder vollen Schadensersatz zu verlangen und den Vertrag aufzulösen.
4.5. Das Auto wird mit den erforderlichen Dokumenten ausgeliefert, wie (wenn gegen Aufpreis vereinbart) ein Exportkennzeichen, eine Versicherung und eine Konformitätsbescheinigung (CVO).
4.6. Wenn der Käufer das Auto durch ein Transportunternehmen am gewählten Auslieferort abholen lässt, muss das Transportunternehmen über die Fahrgestellnummer des betreffenden Autos verfügen.
4.7. Nachdem das Auto nach oder bei Auslieferung an den Käufer mit einem endgültigen Kennzeichen versehen wurde, muss eine Kopie der Zulassung umgehend per Post an Emil Frey Car Trading Netherlands geschickt werden. Geschieht dies nicht innerhalb einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen, schuldet der Käufer eine Strafe in Höhe von 15% des Kaufpreises, unbeschadet des Rechts von Emil Frey Car Trading Netherlands, nachträglich die Erfüllung und/oder vollen Schadensersatz zu verlangen.
4.8. Der Käufer ist verpflichtet, das Gelieferte innerhalb sieben (7) Kalendertagen nach der in Artikel 4.2 genannten Auslieferung auf technische und optische Mängel, das Vorhandensein von Teilen und/oder Zubehörteilen und sonstige Mängel oder Beschädigungen zu kontrollieren bzw. diese Kontrolle auszuführen (ausführen zu lassen), nachdem Emil Frey Car Trading Netherlands mitgeteilt hat, dass das Auto dem Käufer zur Verfügung steht.
4.9. Die Angabe der Lieferzeit ist immer nur ein Richtwert und gilt nicht als Ausschlussfrist, außer wenn ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 5 – Höhere Gewalt
5.1. Unter höherer Gewalt sind, neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 BGB (NL), zu verstehen: Arbeitsniederlegungen (sowohl organisiert als auch unorganisiert) im Betrieb von Emil Frey Car Trading Netherlands oder des Lieferanten, allgemeiner Mangel an für die Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Sachen oder Dienstleistungen und allgemeine Transportbehinderungen, (anrechenbare oder nicht anrechenbare) Nichterfüllung durch den Lieferanten von Emil Frey Car Trading Netherlands und Personalmangel.
5.2. Während einer Zeit von höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen von Emil Frey Car Trading Netherlands ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem eine Erfüllung der Verpflichtungen durch Emil Frey Car Trading Netherlands nicht möglich ist, länger als 6 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu beenden, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz oder zur Rückgängigmachung besteht.
5.3. Emil Frey Car Trading Netherlands ist berechtigt, die Bezahlung dessen zu verlangen, was bei der Erfüllung des betreffenden Vertrags bereits ausgeführt wurde, bevor der die höhere Gewalt verursachende Umstand eingetreten ist.
5.4. Emil Frey Car Trading Netherlands hat das Recht, sich auch dann auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der die höhere Gewalt verursachende Umstand eintritt, nachdem Emil Frey Car Trading Netherlands die Leistung bereits hätte erbringen müssen.
Artikel 6 – Garantie
6.1. Für alle Neuwagen gilt eine Werksgarantie, für die sich der Käufer an jeden beliebigen Händler der betroffenen Marke innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) wenden kann.
6.2. Je nach Marke, Alter, Schadens- und Wartungshistorie gilt für Gebrauchtwagen, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich angegeben ist, die verbleibende europäische Werksgarantie.
6.3. Die Tatsache, dass der Käufer die Garantie in Anspruch nimmt, entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen, wie der Bezahlung und Abnahme aufgrund des (der) mit Emil Frey Car Trading Netherlands geschlossenen Vertrags (Verträge).
Artikel 7 – Reklamationen
7.1. Im Fall eines Kaufvertrags muss eine Reklamation schriftlich und so bald wie möglich, spätestens jedoch innerhalb acht (8) Kalendertagen nach der in Artikel 4.2 genannten Lieferung, bzw. bei nicht sichtbaren Mängeln innerhalb acht (8) Kalendertagen, nachdem die Mängel angemessenerweise hätten festgestellt werden können, unter genauer Angabe von Art und Grund der Reklamation(en) und der vermeintlichen Grundlage der Haftung seitens Emil Frey Car Trading Netherlands auf Ersatz, Instandsetzung oder Schadensersatz erfolgen. Nicht oder unzureichend begründete Reklamationen werden von Emil Frey Car Trading Netherlands nicht bearbeitet.
7.2. Nach Ablauf der obigen Frist wird davon ausgegangen, dass der Käufer das Gelieferte genehmigt hat. Dann werden Reklamationen durch Emil Frey Car Trading Netherlands nicht mehr bearbeitet.
7.3. Die Retournierung des Gelieferten kann nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Emil Frey Car Trading Netherlands zu den von Emil Frey Car Trading Netherlands festzulegenden Bedingungen erfolgen.
Artikel 8 – Haftung
8.1. Die Haftung von Emil Frey Car Trading Netherlands für von ihr begangene unrechtmäßige Handlungen ist ausgeschlossen, außer soweit diese die Folge von Vorsatz oder von bewusster Leichtfertigkeit von leitenden Angestellten von Emil Frey Car Trading Netherlands sind. Ebenso haftet Emil Frey Car Trading Netherlands nicht für indirekte und Folgeschäden, die dem Käufer infolge eines durch Emil Frey Car Trading Netherlands begangenen anrechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung der Verpflichtungen von Emil Frey Car Trading Netherlands im Rahmen irgendeines Vertrags entstehen, zum Beispiel, jedoch ausdrücklich nicht beschränkt auf: Gewinnausfall, Umsatzausfall, immaterieller Schaden, verpasste Gelegenheiten und Schädigung des guten Rufs, außer wenn dieser Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit leitender Angestellter von Emil Frey Car Trading Netherlands ist.
8.2. Die Haftung von Emil Frey Car Trading Netherlands für direkte, dem Käufer entstandene Schäden, die die Folge eines anrechenbaren Versäumnisses seitens Emil Frey Car Trading Netherlands bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer im Rahmen eines mit dem Käufer geschlossenen Vertrags sind oder damit zusammenhängen, beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen der Käufer nachweist, dass der Schaden die unmittelbare Folge des anrechenbaren Versäumnisses ist, und beschränkt sich ferner pro Ereignis oder Reihe zusammenhängender Ereignisse mit gemeinsamer Ursache auf den zwischen den Parteien vereinbarten Wert (ohne MwSt) der Verpflichtung(en) bei der Erfüllung, die Emil Frey Car Trading Netherlands somit anrechenbar versäumt hat, und dann pro gelieferter Sache, bei einem Maximum von € 2.500,- pro Ereignis oder Serie von Ereignissen mit gemeinsamer Ursache, außer soweit diese die Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von leitenden Angestellten von Emil Frey Car Trading Netherlands sind und außer wenn sich aus einem der folgenden Artikel-Absätze eine weitergehende Beschränkung ergibt.
8.3. Jede Forderung gegen Emil Frey Car Trading Netherlands aufgrund eines mit Emil Frey Car Trading Netherlands geschlossenen Vertrags entfällt durch einfachen Ablauf eines Jahrs, außer wenn vorher rechtswirksam eine Ladung ergangen ist. Die Fälligkeitsfrist beginnt an dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem dem Käufer sowohl der Schaden als auch die haftbare Partei bekannt geworden ist.
8.4. Alle Verteidigungsmittel, die Emil Frey Car Trading Netherlands von dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag zur Abwehr ihrer Haftbarkeit ableiten kann, können auch durch ihr Personal und Dritte, die von ihr bei der Erfüllung des Vertrags eingeschaltet wurden, gegenüber dem Käufer so geltend gemacht werden, als wäre ihr Personal und als wären die vorgenannten Dritten selbst Vertragspartei.
8.5. Die Haftung begrenzende, ausschließende oder feststellende Bedingungen, die Emil Frey Car Trading Netherlands durch Dritte entgegengehalten werden können, können dem Käufer auch durch Emil Frey Car Trading Netherlands entgegengehalten werden.
Artikel 9 – Freistellung
Der Käufer stellt Emil Frey Car Trading Netherlands, ihr Personal und eventuell durch Emil Frey Car Trading Netherlands im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß dem Vertrag eingeschaltete Dritte von allen Ansprüchen sonstiger Dritter auf Vergütung von den Letztgenannten (vermeintlich) entstandenen Schäden frei, die durch von Emil Frey Car Trading Netherlands im Rahmen des Vertrags erbrachte Leistungen verursacht wurden oder in anderer Weise damit zusammenhängen.
Artikel 10 – Zahlungsbedingungen
10.1. Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Bezahlung jedes fakturierten Betrags spätestens innerhalb dreißig (30) Kalendertagen nach Rechnungsdatum (aus administrativen Gründen nennt Emil Frey Car Trading Netherlands diese Rechnung die 'Proforma'-Rechnung; dies schmälert jedoch nicht die Verpflichtung des Käufers, gemäß dieser Rechnung den angegebenen Betrag zu zahlen) und auf die in der Rechnung genannte Weise zu erfolgen. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung und ohne Verrechnung, Nachlass und/oder Aufschub zu erfolgen. Emil Frey Car Trading Netherlands wird das Auto erst nach vollständiger Bezahlung durch den Käufer liefern. Zahlt der Käufer in bar, so gilt, dass Verwaltungskosten in Höhe von € 45,- zu entrichten sind. Bei oder nach Lieferung erhält der Käufer für seine Buchführung noch eine endgültige Rechnung (bei einem Vermittlervertrag kommt diese Rechnung direkt vom Lieferanten).
10.2. Emil Frey Car Trading Netherlands erhält beim Verkauf eines Gebrauchtwagens, wobei Emil Frey Car Trading Netherlands die Rückzahlung der Steuer auf PKWs und Krafträder (BPM) mit dem niederländischen Finanzamt regelt, 50% des vom Käufer zurückzufordernden Betrags, mindestens aber € 2.500,-. Der vom Käufer zu empfangende Betrag wird durch Emil Frey Car Trading Netherlands unmittelbar nach Erhalt der Zahlungsankündigung des Finanzamts bezahlt. Alle durch Emil Frey Car Trading Netherlands exportieren Autos werden dauerhaft exportiert. Dies bedeutet, dass es nicht erlaubt ist, das Auto danach aus dem betreffenden EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Staat in ein Land außerhalb der EU oder des EWR zu exportieren. Es bedeutet zugleich, dass ein exportiertes Auto innerhalb eines Jahrs nach der Ausfuhr nicht in den Niederlanden registriert werden darf.
10.3. Im Fall der nicht rechtzeitigen Begleichung der Rechnung befindet sich der Käufer, ohne weitere Inverzugsetzung, in Verzug und werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Käufer in Konkurs geht oder einen Zahlungsvergleich beantragt.
10.4. Im Fall der nicht rechtzeitigen Begleichung der Rechnung schuldet der Käufer die gesetzlichen (Geschäfts)Zinsen (Artikel 6:119(a) BGB (NL)), zuzüglich 2% auf den Rechnungsbetrag.
10.5. Außerdem gehen, falls der Käufer Nicht-Verbraucher ist, alle Emil Frey Car Trading Netherlands angemessenerweise entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (wie zum Beispiel, jedoch nicht beschränkt auf: Gerichtsvollzieherkosten und Kosten für Rechtsbeistand), die wegen der Nichterfüllung seiner Verpflichtungen durch den Käufer entstanden sind, zulasten des Käufers, mindestens aber 10% der fälligen Hauptsumme (einschl. MwSt) oder ein Betrag von € 250,-, sofern er höher ist, wobei diese Mindestvergütung (auch) als Anreiz für den Käufer zu sehen ist, seinen (Zahlungs)Verpflichtungen ordnungsgemäß nachzukommen (Vertragsstrafe). Falls der Käufer Verbraucher ist, werden die außergerichtlichen Kosten aufgrund der Regelung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten (Besluit Incassokosten) berechnet.
10.6. Durch den Käufer geleistete Zahlungen werden stets zuerst von allen fälligen Zinsen und Kosten und an zweiter Stelle von den am längsten fälligen Rechnungen abgezogen, selbst wenn der Käufer mitteilt, die Zahlung beziehe sich auf eine spätere Rechnung.
10.7. Unbeschadet obiger Bestimmungen hat Emil Frey Car Trading Netherlands jederzeit das Recht, Barzahlung zu verlangen bzw. vor weiterer Ausführung der Arbeiten vom Käufer ausreichende Sicherheit für eine rechtzeitige Bezahlung zu verlangen. Die Sicherheit wird in Form einer unwiderruflichen Bankbürgschaft bei einem gut beleumundeten und bekannten niederländischen Bankinstitut bzw. durch Stellung einer anderen, damit angemessenerweise gleichzusetzenden Sicherheit gestellt.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt
11.1. Im Fall eines Kaufvertrags bleiben alle an den Käufer gelieferten Sachen bis zum Zeitpunkt der Begleichung dessen, was der Käufer, gleich aus welchem Grund, Emil Frey Car Trading Netherlands schuldet, einschließlich entsprechender Zinsen und Kosten, Eigentum von Emil Frey Car Trading Netherlands.
11.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Sachen zu veräußern, außer wenn die Veräußerung im Rahmen des normalen Betriebsablaufs des Käufers erfolgt. Im Übrigen ist der Käufer nicht berechtigt, die Sachen zu verpfänden oder in irgendeiner anderen Weise zu belasten.
11.3. Unbeschadet der sonstigen, ihr zustehenden Rechte, wird Emil Frey Car Trading Netherlands durch den Käufer, wenn er seine gegenüber Emil Frey Car Trading Netherlands eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, unwiderruflich ermächtigt, ohne weitere Inverzugsetzung oder richterliches Eingreifen die durch Emil Frey Car Trading Netherlands gelieferten Sachen an sich zu nehmen und dazu den Ort, an dem sich diese Waren befinden, zu betreten. Während des Zeitraums, in dem die gelieferten Sachen noch Eigentum von Emil Frey Car Trading Netherlands sind, hat der Käufer diese ordnungsgemäß gegen die üblichen Risiken zu versichern.
Artikel 12 – Beendigung und Annullierung
12.1. Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6:265 BGB (NL) hat Emil Frey Car Trading Netherlands das Recht, den mit dem Käufer geschlossenen Vertrag aufzulösen, ohne zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet zu sein und ohne dass auf Seiten von Emil Frey Car Trading Netherlands Verpflichtungen zur Rückgängigmachung entstehen, wenn:
a) der Käufer in Konkurs geht, Konkurs beantragt oder der Konkurs beantragt wird;
b) der Käufer einen (vorläufigen) Zahlungsvergleich beantragt oder liquidiert wird;
c) das Vermögen des Käufers oder ein Teil davon gepfändet wird;
d) das Auto nach Eintreffen bei Emil Frey Car Trading Netherlands 6 Wochen danach vom Käufer noch nicht abgeholt wurde (der Käufer ist dann verpflichtet, alle Emil Frey Car Trading Netherlands entstandenen Schäden zu vergüten).
12.2. Die Annullierung eines einmal zustande gekommenen Vermittler- oder Kaufvertrags ist nicht möglich, außer wenn der Lieferant schriftlich einer (Teil-)Annullierung zustimmt. Stimmt der Lieferant einer (Teil-)Annullierung zu, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mittels einer schriftlichen, an Emil Frey Car Trading Netherlands gerichteten Erklärung ganz oder teilweise zu annullieren (zu kündigen), wobei an Emil Frey Car Trading Netherlands 15% des vereinbarten Auftragswerts zu zahlen sind, der dem annullierten Teil des Vertrags entspricht. Die Kündigung wird erst wirksam, nachdem die oben genannte Zahlung bei Emil Frey Car Trading Netherlands eingegangen ist.
Artikel 13 – Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
13.1. Alle Angebote von und Verträge mit Emil Frey Car Trading Netherlands unterliegen ausschließlich niederländischem Recht, ausgenommen das UN-Kaufrecht.
13.2. Alle Streitigkeiten, einschließlich derjenigen, die nur von einer Partei als solche angesehen werden, welche sich aus dem Vertrag ergeben oder mit dem Vertrag zusammenhängen, für den die Bedingungen gelten oder die die Bedingungen selbst und ihre Auslegung oder Ausführung betreffen, sowohl solche faktischer als auch juristischer Art, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Gerichtsbezirk Midden-Nederland geschlichtet, außer wenn Emil Frey Car Trading Netherlands es vorzieht, den Rechtsstreit dem zuständigen Gericht am Wohnort/Niederlassungsort des Käufers vorzulegen. Wenn der Käufer Verbraucher ist und seinen Sitz nicht im Gerichtsbezirk Midden-Nederland hat, ist der Käufer berechtigt, innerhalb eines Monats, nachdem Emil Frey Car Trading Netherlands schriftlich angekündigt hat, vor dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk Midden-Nederland zu prozessieren, Emil Frey Car Trading Netherlands mitzuteilen, vor dem laut Gesetz zuständigen Gericht prozessieren zu wollen.
Artikel 14 – Widersprüche zwischen niederländischem Text und Übersetzung
Bei Widersprüchen zwischen dem Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in niederländischer Sprache und gegebenenfalls in einer anderen Sprache ist die niederländische Version verbindlich.